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Finanzierung der Waldorfschule |
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Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft (also auch Waldorfschulen) gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration an der Waldorfschule. Ein Sponsoringsystem für freie Schulen gibt es nicht. mehr hierzu
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